Ich bin jetzt auch abgestempelt
Aus der FAQ zur SteuerID:
Nach § 139b Abs. 4 und 5 AO unterliegen die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten einer strikten Zweckbindung, die eine anderweitige Verwendung der Daten überhaupt nicht zulässt.
Auf Anregung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde zudem in § 383a AO ein Ordnungswidrigkeitentatbestand geschaffen, nach dem bei zweckwidriger Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO eine Geldbuße von bis zu 10.000 € verhängt werden kann.
Ach! Das ist VERBOTEN, die zu missbrauchen.. ja dann. Ich dachte schon, davon gehe eine Missbrauchgefahr aus!!11!
Aber bei SO empfindlichen Strafen, die ja noch auf der VERBOT oben drauf kommen.. HA! Ich Schusselchen.. wusste doch, dass die das super regeln.
VOLLIDIOTEN!
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Aus der FAQ zur SteuerID:
Nach § 139b Abs. 4 und 5 AO unterliegen die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten einer strikten Zweckbindung, die eine anderweitige Verwendung der Daten überhaupt nicht zulässt.
Auf Anregung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde zudem in § 383a AO ein Ordnungswidrigkeitentatbestand geschaffen, nach dem bei zweckwidriger Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO eine Geldbuße von bis zu 10.000 € verhängt werden kann.
Ach! Das ist VERBOTEN, die zu missbrauchen.. ja dann. Ich dachte schon, davon gehe eine Missbrauchgefahr aus!!11!
Aber bei SO empfindlichen Strafen, die ja noch auf der VERBOT oben drauf kommen.. HA! Ich Schusselchen.. wusste doch, dass die das super regeln.
VOLLIDIOTEN!





